Michelle Wetzel: Zwischenprüfung zur Verkäuferin - Vorbereitungsanleitung

Wednesday, August 28, 2013

Zwischenprüfung zur Verkäuferin - Vorbereitungsanleitung

Jede angehende Verkäuferin ist verpflichtet im zweiten Lehrjahr an einer Zwischenprüfung teilzunehmen. Obwohl das Ergebnis nicht in die Abschlußprüfung eingerechnet wird, sollte man sich gewissenhaft darauf vorbereiten.

Die Zwischenprüfung zur Verkäuferin gut vorbereitet meistern

  • Das Ergebnis der Zwischenprüfung zur Verkäuferin gibt dem Schüler, seinen Lehrern und dem Ausbildungsbetrieb Informationen über den aktuellen Wissens- und Kenntnisstand des Auszubildenden. Ein Durchfallen ist bei dieser Prüfung nicht möglich, trotzdem sollte sie sehr ernst genommen werden.1
  • Der Ausbildungsbetrieb meldet den Auszubildenden meist bei der IHK zur Zwischenprüfung an. Von dort aus werden Termin und Ort der Prüfung bekannt gegeben.
  • Anhand der Schulunterlagen kann das für die Prüfung erforderliche Wissen wiederholt und vertieft werden. Anhand des Berichtsheftes, welches jeder Auszubildende führen muss, können praktische Prüfungsanforderungen gefestigt werden.3
  • Am Ende einer Zwischenprüfung bekommt die angehende Verkäuferin die Prüfungsunterlagen ausgehändigt. Möglicherweise kennen Sie jemanden, dessen Prüfung etwas zurückliegt, und der bereit ist, ihnen seine Unterlagen zum Lernen zur Verfügung zu stellen.4
  • Viele Industrie- und Handelskammern bieten gegen eine Gebühr die originalen Prüfungsunterlagen der letzten Jahre an. Diese geringen Kosten sollten Sie nicht scheuen und darauf zurückgreifen, wenn Sie außer dieser keine andere Möglichkeit haben an die Unterlagen zu gelangen.5
  • Stellen Sie beim Üben eine Prüfungssituation nach. D.h. sorgen Sie für Ruhe, schließen Sie Ablenkungen aus und arbeiten Sie sich konzentriert durch die Fragen. Zur Beantwortung einer Frage haben Sie in der Prüfung zwei Minuten Zeit.6
  • Bei der Zwischenprüfung zur Verkäuferin sind 100 Punkte zu erreichen. Dies entspricht der Note sehr gut. Dagegen würde ein Punktestand von 0-30 Punkten beweisen, dass ihre Leistung nicht den Anforderungen entspricht und darüber hinaus ihre Grundkenntnisse lückenhaft wären.

Quelle - Helpster.de

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